Alles für die Umwelt

Klima / Energiebilanz

Die Herstellung, Betrieb und Entsorgung von Windenergieanlagen verbrauchen Energie bzw. Rohstoffe und produzieren somit indirekt CO2. Allerdings kompensiert sich dieser Energieinput nach bereits wenigen Monaten der Betriebsphase. Man spricht in diesem Zusammenhang von der „Energierücklaufzeit“ oder auch „energetischen Amortisation“.

 

Im Laufe der gesamten Betriebsdauer erzeugt eine Anlage je nach Standortqualität und Anlagentyp das mehrfache der eingesetzten Energie - eine eindeutig positive ökologische Bilanz.

Im Vergleich zu traditionellen, fossilen Energieträgern bewirkt der 20-jährige Betrieb einer Windenergieanlage an einem durchschnittlichen Münsterländer Standort folgende ökologische Effekte:

  • Gesamtstromerzeugung = 153.000.000 kWh
  • Versorgte Privat-Haushalte = 2.500 (bei ca. 3.000 kWh/a)
  • Eingesparte Braunkohle aus Tagebau = 175.000 t
  • Eingesparte Steinkohle aus Bergbau = 45.000 t
  • Eingespartes angereichertes Uran = 630 kg
  • Vermiedene CO2-Emmissionen = 92.000 t

(Berechnungsgrundlage: Einzelanlage mit ca. 180 - 200 m Gesamthöhe und 3,0 MW Nennleistung)

 

Weiterverwertung

Viele Windenergieanlagen haben eine durchschnittliche Lebensdauer von 20 Jahren. Das EEG, welches seit dem Jahr 2000 besteht, sieht ebenfalls eine Vergütungslaufzeit von 20 Jahren vor. Nach Einstellung des Betriebes der Windenergieanlage erfolgt der Rückbau vollständig. Zudem besteht für viele Anlagen die Möglichkeit zum „Repowering“, bei dem Altanlagen bereits vor Ablauf der Frist aus ökonomischen Gründen durch Neuanlagen ersetzt werden. Grundsätzlich ist die Überlegung des Weiterbetriebes oder des Zeitpunktes des Abbaus eine ökonomisch, wirtschaftliche Entscheidung.

 

Die Verpflichtung zum Rückbau einer WEA wird in der BImSchG-Genehmigung durch die Genehmigungsbehörde bestimmt. Diese Verpflichtung muss durch eine Bankbürgschaft gesichert werden.

Der Beton aus dem Fundament, der Stahlturm und das Kupfer der Generatoren können wiederverwertet werden, zum Beispiel im Straßenbau oder in Stahlwerken.

 

Schwieriger in der Entsorgung können hingegen die Rotorblätter, sowie Gondeln sein. Diese bestehen aus Glas- und Kohlefasern, welche nur schwer voneinander zu trennen sind. Daher ist eine thermische Beseitigung und Verwertung in Müllverbrennungsanlagen notwendig. Auch kommt ein Verkauf der Anlage an potentielle Investoren aus In- oder Ausland in Frage, was auch oftmals Anklang findet.

 

Eine weitere Möglichkeit ist das sogenannte Downcycling, bei dem die Faserwerkstoffe zu Schnipseln geschreddert werden und Einsatz in Produkten wie zum Beispiel Parkbänken oder Verkleidungsteilen finden.

Energieertrag

Jede unserer 3 MW Anlagen, speist im Durchschnitt 7.500.000 kWh pro Jahr ein. Ein 3-Personen Haushalt in Deutschland vercht ca. 3.500 kWh pro Jahr, sodass eine einzige Windenergieanlage 2.140 Haushalte und damit mehr als 6.420 Personen versorgen kann.

 

Der Energieertrag einer Windenergieanlage wird bei der Planung nicht geschätzt, sondern durch zwei unabhängige Gutachter ermittelt. Dies ist zum einen wichtig für uns Investoren aus Lüdinghausen und zum anderen für das finanzierende Kreditinstitut.

 

Beeinträchtigungen auf den Windertrag haben bestehende Windenergieanlagen, die Rauigkeit und Topographie der Landschaft (z. B. Wälder). Ein besonderes Merkmal bei Winderträgen stellt die Höhe einer Anlage dar. Umgerechnet erbringt eine Windenergieanlage einen Prozent mehr Ertrag für jeden Meter, den sie höher ist, da die Windgeschwindigkeit in den oberen Luftschichten deutlich zunimmt.

Schattenwurf

Der sich bewegende Schattenwurf durch Windenergieanlagen ist heute gesetzlich im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) klar geregelt. Von einer Belästigungswirkung wird gesprochen, wenn der Schattenwurf mehr als 30 Minuten pro Tag bzw. mehr als 30 Stunden pro Jahr auf einen Immissionsort (Wohngebäude) einwirkt. Dies wird vorab im Genehmigungsprozess durch ein verpflichtendes Schattenwurfgutachten abgeprüft und genau berechnet.

 

Sollten die im BImSchG festgeschriebenen Grenzwerte erreicht werden, verlangen die Auflagen der Genehmigungsbehörde den Einbau einer Abschaltautomatik, welche die Windenergieanlage bei bestimmten Sonnenständen bedarfsgerecht herunterfährt. Somit wird stets sichergestellt, dass kein Wohnhaus übermäßig mit Schlagschatten beschattet wird.

Diskoeffekt

In der frühen Pionierphase der Windenergie kam es mancherorts bei bestimmten Konstellationen zu periodischen Lichtreflexionen, wenn sich die Sonne gewissermaßen auf der Lackierung der Rotorblätter "gespiegelt" hat. Dieser sogenannte Diskoeffekt fällt ebenfalls unter den Begriff der optischen Emissionen gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG).

Seit vielen Jahren spielt der Diskoeffekt aber keine praktische Rolle mehr, da alle Hersteller Ihre Rotorblätter mit einer matten, reflexionsmindernden Beschichtung behandeln.

Lärm und Schall

Die Beurteilung, ob eine Umweltauswirkung durch Schallimmissionen vorhanden ist, regelt die Verordnung TA Lärm. Demnach ist eine Unterscheidung von Wohngebieten zu treffen. Die Lärmgrenze bei Wohnhäusern im Außenbereich liegt bei 45 dB(A), dagegen liegt diese Grenze an reinen Wohngebieten bei 35 dB(A). Auch eine Mischsiedlung ist definiert, welche einen Lärmpegel von 40 dB(A) vorsieht.

 

Diese Werte sind von 22:00 Uhr abends bis 06:00 Uhr morgens nicht zu übersteigen (vgl. TA Lärm, Windenergie-Erlass NRW 2011).

 

Eine Schallimmissionsprognose ist zwingend durchzuführen. Die Gesamtbelastung durch Alt- und Neuanlagen sowie anderen nach BImSchG genehmigten Industrieanlagen darf dabei die Grenzwerte der TA Lärm nicht übersteigen.

Kontakt

 

V.i.S.d.P.: Peter Finke

Telefon: +491772424124

E-Mail: pf@lh-wind.de